LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN National
I. Geltungsbereich, Ausschließliche Gültigkeit, Künftige Geschäfte
Diese Bedingungen gelten für alle, im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte über Lieferungen der COVERTEX GmbH, an Unternehmer in Deutschland, Oesterreich, Schweiz („KUNDEN“) ausschließlich, sofern nicht nach Maßgabe dieser Bedingungen etwas anderes vereinbart ist.
II. Vertragsschluss, Schriftform, Termine, Lieferung, Erfüllungsort, Eigentumsvorbehalt, Selbstbelieferung, Höhere Gewalt, Verzug
1. Die COVERTEX GmbH Angebote sind freibleibend. Lieferverträge kommen durch eine schriftliche Annahme, Auftragsbestätigung oder Rechnung von COVERTEX GmbH zustande, jedoch spätestens mit Annahme der Lieferung durch den KUNDEN. Abweichungen von diesen Bedingungen bei Vertragsschluss müssen schriftlich erfolgen.
2. Angaben über Termine, Lieferfristen und Mengen sind unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch COVERTEX GmbH setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Pflichten und Obliegenheiten durch den KUNDEN voraus.
3. Lieferungen erfolgen Ex Works (INCOTERMS 2000); Erfüllungsort ist der Lager von COVERTEX GmbH. COVERTEX GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den KUNDEN nicht unzumutbar sind.
4. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von COVERTEX GmbH.
5. . Der KUNDE ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zur Sicherung aller Forderungen von COVERTEX GmbH ab. Der KUNDE ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt. Solange COVERTEX GmbH Eigentümerin der Vorbehaltsware ist, ist COVERTEX GmbH bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen.
6. Im Falle des Lieferverzugs kann der KUNDE vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist (mindestens zwei Wochen) gesetzt hat. Hiervon ausgenommen sind Lieferverzögerungen aufgrund ausgebliebener Selbstbelieferung mit bestellten Waren oder Leistungen aus von COVERTEX GmbH nicht zu vertretenden Gründen und höherer Gewalt (z.B. Streik, plötzliche Importbeschränkungen, etc.). In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte oder gesetzte Fristen/Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung jedoch zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
III. Preise, Zahlung, Zurückbehaltung, Aufrechnung
1. Die Lieferung erfolgt auf Grundlage der zum Vertragsschluss aktuellen Preisliste zzgl. etwaiger Kosten für den Versand und gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Der Kaufpreis wird sofort fällig.
3. Gegen Ansprüche von COVERTEX GmbH kann der KUNDE nur wegen/mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen Zurückbehaltungsrechte erklären oder aufrechnen.
IV. Untersuchungspflicht, Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach dem Gesetz, modifiziert durch die folgenden Bestimmungen.
1. Der KUNDE muss seinen Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachkommen. Offensichtliche Mängel sind COVERTEX GmbH unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind COVERTEX SRL unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen.
Gewährleistungsansprüche (mit Ausnahme des Schadensersatzes) verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder des Werks.
2. Die Nacherfüllung – nur wenn das Material nicht bearbeitet wurde – erfolgt durch Ersatzlieferung und kann innerhalb einer Frist von 10 Tagen erfolgen. Ort der Nacherfüllung ist der ursprüngliche Lieferort; Ein- und Ausbau sowie die dafür erforderlichen Kosten sind im Rahmen der Nacherfüllung nicht geschuldet. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach drei erfolglosen Versuchen der Nacherfüllung zu erklären. Die Haftung COVERTEX GmbH richtet sich ausschließlich nach Ziffer V.
V. Haftung
1. Für etwaige Schäden haftet COVERTEX GmbH unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE vertrauen durfte (nachfolgend „Kardinalpflicht“), ist die Haftung von COVERTEX GmbH auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Dies ist maximal der Auftragswert.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet COVERTEX GmbH nicht.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des KUNDEN ist hiermit nicht verbunden.
4. Soweit die Haftung von COVERTEX GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und Gewährleistung verjähren Schadenersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung von COVERTEX GmbH beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
VI. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen COVERTEX GmbH und dem KUNDEN ist das am Sitz von COVERTEX GmbH zuständige Gericht. COVERTEX GmbH ist jedoch berechtigt, den KUNDEN auch an jedem anderen rechtlich zuständigen Gericht zu verklagen.
Stand: September 2021
LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN International
I. Anwendungsbereich, Ausschließliche Gültigkeit, Künftige Geschäfte
Diese Bedingungen gelten für alle, im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte über Lieferungen der COVERTEX GmbH, an Unternehmer im Ausland („KUNDEN“) ausschließlich, sofern nicht nach Maßgabe dieser Bedingungen etwas anderes vereinbart ist.
II. Vertragsschluss, Schriftform, Termine, Lieferung, Erfüllungsort, Selbstbelieferung, Höhere Gewalt, Verzug
1. Die COVERTEX GmbH Angebote sind freibleibend. Lieferverträge werden schriftlich geschlossen, kommen jedoch spätestens mit Annahme der Lieferung durch den KUNDEN zustande. Abweichungen von diesen Bedingungen bei Vertragsschluss müssen schriftlich erfolgen.
2. Angaben über Termine, Lieferfristen und Mengen sind unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch COVERTEX GmbH setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Pflichten und Obliegenheiten durch den KUNDEN voraus; COVERTEX GmbH kann Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Soweit einschlägig, beginnt eine Lieferfrist frühestens mit Nachweis der Sicherheitsbestellung durch den KUNDEN gemäß Ziffer IV. dieser Bedingungen.
3. Lieferungen erfolgen Ex Works (INCOTERMS 2000); Erfüllungsort ist das Lager von COVERTEX GmbH. COVERTEX GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den KUNDEN nicht unzumutbar sind.
4. Im Falle des Lieferverzugs kann der KUNDE vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist (mindestens zwei Wochen) gesetzt hat. Hiervon ausgenommen sind Lieferverzögerungen aufgrund ausgebliebener Selbstbelieferung mit bestellten Waren oder Leistungen aus von COVERTEX GmbH nicht zu vertretenden Gründen und höherer Gewalt (z.B. Streik, plötzliche Importbeschränkungen, etc.). In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte oder gesetzte Fristen/Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung jedoch zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
III. Preise, Zahlung, Zurückbehaltung, Aufrechnung
1. Die Lieferung erfolgt auf Grundlage der zum Vertragsschluss aktuellen Preisliste zzgl. etwaiger Kosten für den Versand (gegebenenfalls zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
2. Der Kaufpreis wird sofort fällig. Der Verzugszins für Entgeltforderungen beträgt acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
3. Gegen Ansprüche von COVERTEX GmbH kann der KUNDE nur wegen/mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen Zurückbehaltungsrechte erklären oder aufrechnen.
IV. Sicherheit
Der KUNDE stellt ab einem Warenwert von EUR 10.000,00 und auf Verlangen COVERTEX GmbH zur Sicherung des Kaufpreisanspruches eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Zahlungsgarantie eines europäischen Geldinstitutes oder ein Akkreditiv (Letter of Credit).
V. Untersuchungspflicht, Gewährleistung, Haftung
1. Der KUNDE wird die Ware unverzüglich nach Lieferung untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung, andere Mängel 10 Tage nach Entdeckung unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich gegenüber COVERTEX GmbH rügen und erklären, welche Ansprüche er geltend macht.
2. Der Kunde hat eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Tagen zur Mängelbehebung einzuräumen. Bei geringfügigen Mängeln kommt statt der Mängelbehebung lediglich die Minderung in Betracht. Die Mängelbehebung erfolgt durch Ersatzlieferung fall die Ware nicht bearbeitet wurde. Ort der Mängelbehebung ist der ursprüngliche Lieferort; Ein- und Ausbau sowie die Übernahme der dafür erforderlichen Kosten sind im Rahmen der Mängelbehebung nicht geschuldet.
3. Eine wesentliche Pflichtverletzung ist bei Mängeln nur anzunehmen, wenn die gelieferte Ware für den Kunden überhaupt nicht verwendbar ist; auch in solchen Fällen hat der KUNDE eine Nachfrist zur Mängelbehebung zu setzen.
4. Die Aufhebung des Vertrages ist nur und spätestens innerhalb von zehn Tagen nach drei erfolglosen Versuchen der Mängelbehebung zu erklären.
5. COVERTEX GmbH haftet nicht für Pflichtverletzungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen oder die nicht mindestens auf grober Fahrlässigkeit beruhen oder nicht wesentlich sind. Die für COVERTEX GmbH vorhersehbare Höhe eines Schadens beläuft sich – sofern nicht seitens des KUNDEN schriftlich ein anderslautender Hinweis spätestens 10 Tage nach der Bestellung erfolgt ist – maximal auf den einfachen Kaufpreis der Ware für mangelbedingten Minderwert und mangelbedingte Kosten, für entgangenen Gewinn und Geschäftseinbußen, sowie für Haftungsschäden und Mangelfolgeschäden. Schadensersatzansprüche des KUNDEN verjähren in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht in Fällen von Vorsatz, Garantien, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder Produkthaftung.
VI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen COVERTEX GmbH und dem KUNDEN unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter ausdrücklicher Einbeziehung des UN-Kaufrechts.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen COVERTEX GmbH und dem KUNDEN ist das am Sitz von COVERTEX GmbH zuständige Gericht. COVERTEX GmbH ist jedoch berechtigt, den KUNDEN auch an jedem anderen rechtlich zuständigen Gericht zu verklagen oder, als Klägerin anstelle der Anrufung eines ordentlichen Gerichts zur endgültigen bindenden Entscheidung ein Schiedsgericht nach den Regeln der deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) anzurufen; der Ort eines solchen Schiedsverfahrens ist Timisoara, Rumaenien und die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.
